Wie qualifiziere ich mich als Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Auch Personen ohne spezifische Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit können unter bestimmten Umständen eine FASI Stelle annehmen:
- Wenn eine Qualifikation zum Meister, Techniker oder Ingenieur vorliegt, kann eine Stelle als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister angestrebt werden.
- Zudem ist eine Genehmigung von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde erforderlich.
- Darüber hinaus muss der Arbeitgeber verpflichtend dafür sorgen, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit an einer Weiterbildung zur sicherheitstechnischen Fachkunde nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) teilnimmt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Arbeitsplatzgrenzwert für A-Staub
Seit 2019 besteht ein gesetzlich vorgeschriebener Arbeitsplatzgrenzwert für A-Staub von 1,25 mg/m³. Staub steht im Verdacht eine ernste Gefahr für Lunge und Atemwege darzustellen. Daher sollten regelmäßig Betriebsbegehungen durchgeführt, und die Feinstaubbelastung getestet werden. Die Maßnahmen zur Staubbekämpfung unterscheiden sich je nach Staubquelle.
Bei Schüttgütern in Silos, kann es z.B. passieren, dass Luft das feine Schüttgut während des Austrageprozesses durchsetzt, wodurch sich sehr viel Staub bildet. Wenn Sie es schaffen einen Silo-Masseausfluss zu erzeugen, wird durch die zeitgleiche Bewegung des gesamten Silo-Inhalts die Fallgeschwindigkeit des Schüttgutes verringert. Generell sollte darauf geachtet werden, dass sich das Schüttgut, wenn vermeidbar, nicht zu stark mit Luft vermischt.
Optimalerweise sollte Schüttgut in einem geschlossenen System gelagert werden. Falls das nicht möglich ist, wäre eine feuchte, abgedeckte Lagerung empfehlenswert.
Allgemeine Tipps:
Eine langsamere Maschineneinstellung (für offene Maschinen) reduziert die Staubaufwirbelung im Vergleich zu schnell laufenden Maschinen. Zudem sollten Nassverarbeitungserfahren den Trockenverarbeitungsverfahren vorgezogen werden.
Zudem sollten Absaugvorrichtungen installiert werden. Ausserdem können Säcke mit staubendem Material in einem geschlossenen System geöffnet werden, in dem der Sack automatisch aufgerissen, entleert, die Papierhülle verdichtet und anschließend staubfrei ausgegeben wird.
Darüber hinaus sollte Staub direkt bei der Entstehung abgesaugt werden. Auch Separierung von Staubquelle und Schleusen zu deren Bekämpfung können geeignete Maßnahmen darstellen.
Für weitere Infos zu diesem Thema besuchen Sie die WEKA Homepage.
Die 6 Schritte im Aufbau eines wirkungsvollen BGM Konzeptes
Im Rahmen des BGM (betriebliches Gesundheitsmanagement), werden Gesundheitsmaßnahmen in Unternehmen klar strukturiert. Hierbei sollen Rahmenbedingungen geschaffen, und Einfluss auf das Verhalten der Mitarbeiter genommen werden. Ziel ist es sowohl präventive als auch korrektive Maßnahmen zu implementieren.
Bei der Entwicklung eines BGM Konzeptes, sollten folgende 6 Schritte unbedingt beachtet werden:
- Legen Sie Ziele fest: Diese sollten smart sein (S-M-A-R-T“: S = spezifiziert, M = messbar, A = aktuell, R = realisierbar, T = terminiert). Legen Sie verschiedene Ziele für gesunde bzw. bereits erkrankte Mitarbeiter fest.
- Strukturierung: Folgende Verantwortlichkeiten sollten zugeteilt werden:
- Wer steuert welche Maßnahme?
- Wer ist für die konkrete Umsetzung verantwortlich?
- Wie und durch wen wird der Erfolg kontrolliert?
- Wer ist Ansprechpartner für die Mitarbeiter?
In größeren Unternehmen kann ein Gesundheitszirkel eingeführt werden, an dem folgende Angestellte teilnehmen sollten:
- Unternehmensleitung
- Personalabteilung
- Betriebsrat
- Personalrat
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
3. Situationsanalyse: Untersuchung der aktuellen IST-Situation. Dieser Schritt kann durch folgende Methoden (auch Kombinationen sind möglich) erfolgen:
- Quantitativ-objektive Verfahren, z. B. Fehlzeitenanalyse
- Qualitativ-objektive Verfahren, z. B. arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Quantitativ-subjektive Verfahren, z. B. Mitarbeiterbefragung
- Qualitativ-subjektive Verfahren, z. B. Einzelinterviews
4. Festlegen von Schwerpunkten: Abgeleitet aus der Bestandsaufnahme, können nun die Bereiche identifiziert werden, in denen Handlungsbedarf besteht.
5. Der 5. Schritt besteht darin, Maßnahmen festzulegen und diese umzusetzen.
6. Evaluierung: In einem letzten Schritt sollten die Ergebnisse überprüft werden. Die Frage die sich hierbei stellt, ist ob die gesetzten Ziele erreicht wurden.
Weitere Infos hier
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Unfälle und Gefahren im Winter
Durch Eis und Schnee bedingtes Stolpern und Stürzen, sind im Winter nicht nur privat lauernde Gefahren, sondern gehören auch zu den häufigsten Unfallursachen in Unternehmen. Daher muss im Winter – im Rahmen des Arbeitsschutzes, eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich jahreszeitbedingter Gefährdungsfaktoren erfolgen.
Die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Maßnahmen, sollten Sie möglichst zeitnah umsetzen und deren Wirksamkeit überprüfen. Hierzu könnten zB. das Schneeräumen und Streuen zählen, aber auch das Anbringen von Warnschildern und die ausreichende Beleuchtung an Stellen, die eine Sturzgefahr darstellen. Denn weder die Angestellten, noch der Betrieb profitieren von einer vermeidbaren Verletzung und folglich vom Arbeitsausfall des verletzten Mitarbeiters.
Zudem kann die Sturzgefahr im Winter individuell und privat reduziert werden. Tragen Sie zum Beispiel Schuhe mit einem geeigneten Profil. Darüber hinaus raten Ärzte, bei besonderer Gefahr den Pinguin-Gang anzuwenden. Insbesondere für ältere Menschen, für die die Verletzungsgefahr bei einem Sturz vergleichsweise hoch ist, sind der Pinguin-Gang und eventuell ein zusätzliches Benutzen von Gehstöcken ein hilfreicher Ratschlag.
Brandschutzpflichten
„Alle 2 Sekunden bricht irgendwo in Deutschland ein Feuer aus. Allein in Unternehmen kommt es jedes Jahr zu rund 200 Bränden, die als Großschadensereignis gelten“
Neben der Tatsachen, dass wohl jeder – privat oder im Unternehmen, gerne auf den finanziellen Schaden eines Großbrandes verzichten würde, sollten wir in diesem Zusammenhang natürlich auch an die Sicherheit der Mitarbeiter denken:
Sind Ihre unternehmensweiten Brandschutzvorkehrungen geprüft und aktuell? Entsprechen Sie den aktuellen Standards? Und ist die Brandschutzübung eigentlich verpflichtend?
Wir haben eine kleine Übersicht über die Pflichten im Zusammenhang mit dem Brandschutz für Sie zusammengestellt:
- § 10 des Arbeitsschutzgesetzes beinhaltet notwendige Unterweisungen, Brandschutzübungen sowie Räumungs- und Evakuierungsübungen. Hierbei sieht das Gesetz den Arbeitgeber in der Pflicht, alle Vorkehrungen zu treffen, die für die erste Hilfe, die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
- § 13 der Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass Maßnahmen für den Notfall festgelegt sein müssen, sowie dass eine Pflicht zur regelmäßigen Durchführung von Sicherheitsübungen besteht.
Es empfiehlt sich sehr Übungen für den Ernstfall eines Feuerausbruches vorab durchzuführen, da im realen Brandfall Chaos ausbrechen kann und Evakuierungsanweisungen dann eventuell untergehen.
Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie hier.
Quelle: Safety Xperts - Arbeitssicherheit aktuell
Workshop-Angebote
Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen:
Möchten Sie das fachgerechte Prüfen elektrischer Betriebsmittel mit Messpraxis nach DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702, VDE 0113-1 erlernen? In diesem Workshop bekommen Sie s einfach vermittelt.
Die Inhalte des Workshops umfassen folgende Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Schutz gegen elektrischen Schlag
- Auswahl von geeigneten Mess- und Prüfgeräten
- Messen und Prüfen
- Betrachtung der Messergebnisse
- Erstellung von Protokollen
- Praxisprobleme
Angeboten wird der Workshop in folgenden Städten:
- 25.03. - 26.03.2019 Frankfurt a. M.
- 14.05. - 15.05.2019 Münster
- 12.09. - 13.09.2019 Düsseldorf
- 12.11. - 13.11.2019 Leipzig
Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.
Darüber hinaus finden im März die 12. Praxistage für Arbeitssicherheit in Köln statt.
Die Agenda beinhaltet folgende Themen:
- Arbeitsschutz der Zukunft - Digitalisierung im Arbeitsschutz - Psychischer Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit bei Veranstaltungen - Grenzen der Unfallversicherung - Strafrechtliche Haftung
- Der Beinahe-Unfall - ASR V3 - Gefährdungsbeurteilung - Umgang mit Fremdfirmen
- Evakuierungen - DIN45001:2018 - Brandschutzhelfer Schulungen
Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.