Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination auf Ihren nationalen und internationalen Baustellen?
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren der ®ARGUMED Consulting Group GmbH fördern durch kompetente Planungen und Beratungen einen reibungslosen Bauablauf und bewahren Sie (den Bauherren) und die bauausführenden Firmen vor hohen betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Ob in der Planungsphase oder Ausführungsphase, unsere erfahrenen Bauingenieure stehen für Sie mit Rat und Tat zur Seite. Durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen oder Terminverzögerungen anhand nicht identifizierter Schnittstellendefinitionen im Bauablauf, halten Sie Ihr Bauvorhaben auf Kurs.
Welche SIGEKO-Leistung wünschen Sie?
Unsere SIGEKO-Leistungen decken die üblichen Zweige des konstruktiven Ingenieurbaus ab:
- Industrie- und Gewerbebau
- Windparks
- Anlagen- und Kraftwerksbau
-
Ingenieurbau
- Wasserbau
- Straßen- und Tiefbau
- Wohnungsbau
Unsere langjährig erfahrenen Sicherheitskoordinatoren beraten Sie zur Umsetzung aller in der Baustellenverordnung geforderten Belange:
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase
- Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist.
- Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
- Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
- Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
- Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe.
- Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden.
- Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz).
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase
- Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
- Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
- Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
- Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und –begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
- Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.