Die in einem Betrieb vorliegenden Gefährdungen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bilden die Grundlage von Art und Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die genauen Betreuungsleistungen und Aufgaben sind in den §§ 3 bzw. 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes geregelt. Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von:
I.) Grundbetreuungen und
II.) anlassbezogenen Betreuungen (bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten) bzw. dem
betriebsspezifischen Teil der Betreuung (bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten).
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
Grundbetreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz? Wählen Sie aus unseren umfangreichen Modulen!
Unsere individuelle arbeitssicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Grundbetreuung richtet sich ganz nach Ihren Wünschen und Zielen. Je nachdem wie Sie die Arbeitschutzorganisation in Ihrem Unternehmen etablieren möchten, können wir Ihnen darauf aufbauend passende Ansätze bieten. Ob Kleinstbetrieb mit weniger als 10 Mitarbeitern, oder Konzern mit mehreren 1000 Arbeitnehmern, wir behandeln jeden Kunden gleich und gehen auf seine spezifischen Wünsche und Vorstellungen ein! Unsere Referenzunternehmen bestätigen dies!
Der folgende Abschnitt erläutert Ihnen die einzelnen Module der Grundbetreuung:
Die Gesamteinsatzzeit umfasst den zeitlichen Rahmen der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Grundbetreuung. Nach individuellen und firmenspezifischen Kriterien sind folgend Aufgabenfelder der Grundbetreuung zu definieren, welche Sie sich innerhalb dieses Rahmens wünschen. Diese Vorgaben finden dann Einzug in den Betreuungsvertrag, welcher Ihnen nach Annahme des Angebotes zugestellt wird. Zu den möglichen Aufgabenfeldern der Grundbetreuung gehören gem. Anhang 3 der DGUV Vorschrift 2 S. 38ff. bspw. folgende Bereiche:
- Modul: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen innerhalb der Arbeitsstätte und der Analyse der Arbeitsprozesse unter sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen, wie bspw. ergonomischen und psychosozialen, Gesichtspunkten sowie deren Dokumentation. - Modul: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
Im Fokus steht die Grundpflicht eines jeden Arbeitgebers die Leistungsfähigkeit und Gesundheit seiner Mitarbeiter sicherzustellen, sowie deren Leistungsbereitschaft durch eine individualisierte Betrachtung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsaufgabe und der benötigten Arbeitsmittel zu fördern. Wir bieten Ihnen dabei fachliche Unterstützung bei der Findung, Umsetzung und Wirkungskontrolle von zielführenden und wertschöpfenden Maßnahmen für Ihre Organisation, wie bspw. der ergonomischen Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen mit Mobiliar, EDV und sonstigen Arbeits- und Hilfsmitteln. - Modul: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
Wir unterstützen Sie auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) bei der Entwicklung und Gestaltung notwendiger Unterlagen und Dokumente sowie der Durchführung von Unterweisungen, wie bspw. der Ersten Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen. Anhand einer kollektiven, fachlich fundierten arbeitsmedizinischen Beratung der Beschäftigten wird auf die Auswirkungen von Fehlbelastungen eingegangen, wie bspw. eines ergonomisch ungünstigen Arbeitsplatzes durch falsches Einstellen von Stuhl, Tischhöhe und Monitorplatzierung. Über korrigierende Maßnahmen und der Bewusstmachung von ungünstigen Körperhaltungen wie bspw. beim Sitzen, wird der Muskel-Skelettapparat entlastet und die Leistungsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit der Mitarbeiter gefördert. - Modul: Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
Um einen möglichst hohen Grad der Arbeitsplatzzufriedenheit und damit der Leistungsbereitschaft sicherzustellen, impliziert dies für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, auf die individuellen Belange der Mitarbeiter entsprechend Ihrer Arbeitsaufgabe einzugehen. Diese Aufgabe erfordert disziplinarische, Weisungs- sowie monetäre Kompetenz. Daher ist es ausschließlich Führungsaufgabe. Bei der Schaffung einer geeigneten (Arbeitsschutz-) Organisation stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und können auf die Erfahrung vielfältiger Branchenlösungen zurückgreifen. - Modul: Untersuchungen nach Ereignissen
Wir unterstützen Sie bei der Erfassung und Auswertung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und geben Empfehlungen für die Vermeidung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. - Modul: Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
Sie möchten moderne und dem Stand der Technik und Arbeitsmedizin entsprechende Arbeitsplätze errichten und sich eine umfangreiche, kostenintensive Recherche und Beratung ersparen oder wollen aufgrund Anregungen Ihrer Mitarbeiter aktiv werden und nehmen die Sorgen und Einwände Ihrer Belegschaft ernst? - Modul: Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
Sie haben in Ihrer Arbeitsstätte Bereiche mit besonderen Gefährdungssituationen durch Gefahrstoffe, wie bspw. Dämpfe, Stäube, chemische oder biologische Faktoren? Gern unterstützen wir Sie bei der Einstufung und Bewertung der Gefährdungssituation und geben Hilfestellung bei der Meldepflicht gegenüber zuständigen Behörden wie der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft. Nutzen Sie den Vorteil unserer guten Verbindung zu Behörden und Institutionen. - Modul: Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
Ihr Betrieb verfügt im Jahresmittel über mindestens 20 Vollzeitarbeitskräfte an einem Standort? Dann sind Sie laut § 11 ASiG angehalten, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu etablieren, der sich mindestens einmal vierteljährlich zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen austauschen sollte. Gern unterstützen wir Sie hier bei der personellen Zusammenstellung, Themenfindung und effizienten Durchführung solcher Ausschusssitzungen. Ob Protokolle, Dokumentationen, Betriebsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen zur Organisation des ASA, die Argumed Consulting Group verfügt über umfangreiche und jahrelange Erfahrungen auf diesem Gebiet und berät Sie gern! - Modul: Selbstorganisation
Um den rasanten Fortschritt auf dem Gebiet der Arbeitssystemgestaltung und Ergonomie nachkommen zu können, ist ein ständiges Hinhören zu Trends aus Arbeitswissenschaft und Technik unerlässlich.
Berechnung der Grundbetreuung für die betriebliche Arbeitssicherheit
Der Unternehmer hat die Aufgabe den Betreuungsumfang der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. (3) Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren.
Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten richtet sich die Berechnung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung nach den Vorgaben der Anlage 2 zu § 2 Abs. (3) der DGUV Vorschrift 2. Für Sie gilt damit folgende Tabelle als Richtwert:
Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III | |
Einsatzzeiten (Std./Jahr pro Beschäftigtem/r) |
2,5 | 1,5 | 0,5 |
Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen. Dabei sind konkrete Angaben des jeweiligen UVT möglich. Der UVT kann in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 für bestimmte Betriebsarten die Aufteilung der Summenwerte auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit empfehlen.
Die Grundbetreuung wird beispielsweise bei maßgeblicher Änderung der Arbeitsverhältnisse, spätestens aber nach 1, 3 oder 5 Jahren, je nach Branche und Berufsgenossenschaft, wiederholt.
Ermittlung des betriebsspezifischen Teils der Betreuung: Vertrauen Sie auf professionelle Unterstützung und praxisorientierte Beratung!
In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass aufgrund besonderer Gefährdungssituationen in Ihrem Betrieb und der im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) zusätzliche und zur Grundbetreuung ergänzende Leistungen notwendig werden. Diese können bspw. durch den Umgang mit Gefahrstoffen, dem Arbeiten mit gefährlichen Gegenständen oder Arbeitsmitteln sowie vorhandene Tätigkeiten mit Potenzialen zu psychischen und physischen Fehlbeanspruchungen erforderlich werden.
-
Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
- Betriebliche Aktionen, Programme uns Maßnahmen
Anhand des Anhangs 4, Abschnitt B „Leistungsermittlung“ der DGUV V2 können Sie schnell und einfach für sich feststellen, ob für Sie solch zusätzliche Betreuung gewünscht und notwendig ist (siehe Anhang 4 DGUV Vorschrift 2, S. 46ff.).
Diese Überprüfung erfolgt in 2 Schritten:
1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder
2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes
Wenn Sie es wünschen, unterstützen und beraten wir Sie auch gern bei der Überprüfung und Ermittlung der etwaigen zusätzlichen, betriebsspezifischen Leistungen. Für Betriebe als wirtschaftlich und nachhaltig zielführend haben sich folgende Maßnahmen bewährt:
Kennt jemand Ihren Betrieb besser als die eigenen Mitarbeiter? Um den besonderen Belastungsursachen in Ihrem Betrieb gezielt auf den Grund zu gehen und akzeptierte, umsetzbare Maßnahmen auf den Weg zu bringen, konzeptionieren wir gemeinsam und in Absprache mit Ihnen praxisbewährte Seminare und/oder Mitarbeiterworkshops. Dadurch haben wir bereits vielen Unternehmen geholfen, hohe Krankenstände zu reduzieren und die Leistungsbereitschaft und Motivation durch diese wertschätzende Einbindung und Anhörung der Mitarbeiter signifikant zu steigern. Diese Art von Arbeitsschutzmaßnahme ist der Erfahrung nach die förderlichste und nachhaltigste Form, eine gesunde und motivierte Organisation zu schaffen! Ebenfalls werden hier effektiv etwaige bestehende Barrieren und verhärtete Fronten zwischen Geschäftsführung und Belegschaft/ Mitarbeitervertretungen aufgelöst.
Über unser großes Netzwerk aus Arbeitsmedizinern, Sicherheitsingenieuren, Unternehmensberatern, Aufsichtsbeamten und anderen Institutionen und Einrichtungen können wir Ihnen gezielt Informationen zukommen lassen oder auch betrieblich mittels Inhouse Schulungen oder Vorträgen anbieten. Fragen Sie uns, gern sind wir für Sie da!
Sie möchten alle für Ihr Unternehmen gesetzlich notwendigen Dokumente und Unterlagen stets transparent und griffbereit haben? Dann können wir Ihnen mit unserer individualisierten Nachschlage-CD ein besonderes und sich bereits in vielen Unternehmen bewährtes Highlight anbieten!
Diese CD beinhaltet betriebsspezifische Arbeitsschutzhandbücher, Unterweisungsvorlagen und –präsentationen, Checklisten, Protokollvorlagen und vieles mehr. Jährliche Updates in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Umweltschutz sind nur eines unserer Features, die Ihnen einen praxis- und anwendungsorientierten Umgang in Ihrem Unternehmen ermöglichen.
Diese zusätzlichen, über die Grundbetreuung hinausgehenden Leistungen, können gern jederzeit und in Abstimmung mit Ihnen als Pauschale oder individuell gesondert beauftragt werden. Nutzen Sie das Know-How und die jahrelange Erfahrung unserer Berater, um ressourcenorientiert und kosteneffizient Ihre Organisation auf Erfolgsspur zu halten! Wir gehen gezielt auf Ihre Problemstellungen und Zielsetzungen ein!
Sie sind ein Verband, eine Kammer oder eine vernetzte Organisation? Informieren Sie sich über unsere Rahmenverträge!
Rahmenverträge bieten den Vorteil viele kleine Betriebseinheiten, wie beispielsweise Praxen, Handwerksbetriebe oder Zweigstellen, unter einem Dach vertraglich zusammenzufassen. Über Großkundentarife ist die Betreuung wesentlich günstiger und der Aufwand geringer, als eine individuelle vertragliche Konstellation. Ob Ärztekammer, Versicherungsverband, Bankenverbund oder Innung, wir sind gern für Sie da und bieten lukrative Betreuung innerhalb unserer Rahmenverträge im Arbeits- und Gesundheitsschutz an. Fragen Sie uns!
Sie sind eine Organisation des öffentlichen Rechts oder ein gemeinnütziger Verein? Informieren Sie sich über unsere Sondertarife!
Besondere Organisations- und Rechtsformen bedürfen einer besonderen Betrachtung. Mit unserem Sondertarif I kommen wir den speziellen Belangen des öffentlichen Dienstes nach, wie beispielsweise den erhöhten Dokumentationsanforderungen, der erweiterten Rechenschaftslegung oder der Mitbestimmungsverpflichtung und Einbindung des Personalrates.
Für gemeinnützige Vereine und Organisationen bieten wir je nach Größe besonders günstige Tarife an. Der Sondertarif II basiert auf minimalster Kalkulation und ist unser Beitrag für soziales Engagement im Sinne der Corporate Social Responsibility (CSR). Uns ist es wichtig im Sinne der Nachhaltigkeit Gutes zu unterstützen oder zu födern!
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- Rechtssicherheit in allen Bereichen! Wir sind stets auf dem neuesten Stand und konfrontieren Sie nicht mit umfangreichen Gesetzestexten und Paragraphen, sondern filtern die für Sie wesentlichen Informationen heraus.
- Unterstützung im operativen Geschäft! Wir betreuen unsere Kunden von der Planung bis zur Umsetzung individuell, umfassend und aus einer Hand. Dies ist unser größtes Anliegen.
- Praxisorientierte Maßnahmen für Sie zugeschnitten! Wir orientieren uns an Ihrem Arbeitsalltag und liefern Lösungen die den Vorschriften entsprechen und für Sie nutzbringend und umsetzbar sind.
- Verständliche und praxisrelevante Formulierungen! Wir setzen ausschließlich erfahrene Spezialisten ein, die ihr Wissen anschaulich, verständlich und umsetzbar an Sie weitergeben. Eine rechtssichere und wissenschaftlich verifizierte Vorgehensweise ist für uns bedeutsam.
- Ein zentraler Ansprechpartner! Für den gesamten Bereich der Arbeitssicherheit, des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin sind wir Ihr zentraler und persönlicher Ansprechpartner.
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