occupational safety health and environment

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb richtig umsetzen? Wir wissen was zu tun ist und kümmern uns um Ihre Verpflichtungen bzgl. des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitssicherheit.

Beratung und Betreuung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gewünscht? Wir wissen was zu tun ist!

(1.) interne Beauftragung:  Übertragung der Verpflichtungen auf einen Mitarbeiter

Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach § 13 Abs. (2) ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Er verpflichtet sich damit aber auch, die von ihm beauftragten Personen zu allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu schulen und auf dem Laufenden zu halten. Dies bringt folgende Nachteile mit sich:

  • zur Erlangung und Erhaltung der Fachkunde des Arbeitsschutzverantwortlichen sind umfangreiche, regelmäßige Fortbildungen unerlässlich, die viel Zeit und Kosten in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit ist Ihr Mitarbeiter nicht im Unternehmen einsetzbar.
  • fortwährende gesetzliche, arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Änderungen bedürfen einer kontinuierlichen und zeitintensiven Recherche und Information. Ob Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft, es wird von beiden Institutionen vorausgesetzt, dass Sie stets im Bilde sind und sich an entsprechende Vorschriften halten. Andernfalls drohen Bußgelder aufgrund Ordnungswidrigkeiten.
  • die vom Unternehmer beauftragten Personen führen ihre Aufgabe oftmals im "Nebenamt" aus und haben daher von Anfang an ein geringes Zeitkontingent zur Verfügung. Zu ihen Aufgaben gehören beispielsweise die Gestaltung der Arbeitsschutzorganisation, das Planen und Durchführen von Begehungen, die Dokumentation, die Durchführung der psychischen und physischen Gefährdungsbeurteilung, die Erarbeitung von Vorschlägen zu Arbeitsschutzmaßnahmen, die Vorbereitung und Durchführung des Arbeitsschutzausschusses, die Erstellung von Betriebsanweisungen und Unterweisungsvorlagen und vieles mehr. Dies führt zu massiven Konflikten im betrieblichen Geschehen und enormer Stressbelastung. Keine Tätigkeit kann ergebnisorientiert und im Sinne der betrieblichen Wertschöpfung angemessen bearbeitet werden. Kosten durch Verzug und Fehlerbehebung sind die Folge.
  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind dann erfolgreich, wenn diese gemeinsam mit den Mitarbeitern oder der Mitarbeitervertretung erarbeitet werden. Rhetorische und methodische Kenntnisse und Erfahrungen sind dafür unerlässlich. Aufgrund eigener Interessen und Ansichten geraten mit dieser Aufgabe betraute Mitarbeiter unweigerlich in Zielkonflikte. Die Chance, etwas zum Besseren zu verändern und die Unternehmenskultur zu fördern, ist vertan.
(2.) externe Beauftragung: Übertragung der Verpflichtungen auf einen Dienstleister

Die zweite Möglichkeit besteht darin einen erfahrenen Dienstleister mit dem Thema der arbeitsmedizinischen Betreuung und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beauftragen. Der Vorteil dieser Variante liegt klar auf der Hand:

  • Sie erhalten jederzeit Expertenrat zu allen Bereichen Ihres Unternehmens
  • Sie sind rechtlich und arbeitswissenschaftlich immer auf dem neuesten Stand
  • sämtliche Aufgaben aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz werden Ihnen abgenommen, Sie erhalten dadurch mehr Zeit für Ihre Kernthemen
  • Um Ihnen Planungssicherheit zu gewährleisten, werden die wichtigsten Informationen für Sie gefiltert in einem Managementbericht zusammengefasst. Sie müssen sich nicht durch Berge von Papier arbeiten.
  • Durch umfangreiches und branchenübergreifendes Fachwissen sind unsere Lösungsansätze und Maßnahmenempfehlungen stets praxisorientiert. Der moderne Arbeitsschützer trägt die Brille des Unternehmers und trifft jegliche Entscheidung auf Basis der Erhaltung und Optimierung des Produktions- und Wertschöpfungsprozesses.
  • unsere Berichte, Dokumente und Unterlagen sind stets einfach und verständlich formuliert und entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz richtig umzusetzen erfordert ein ganzheitliches Verständnis für die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen sowie die Kenntnis der gesetzlichen Regelungen die im Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt sind.

Zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören demnach nicht nur die Verhütung von Arbeitsunfällen, berufsbedingten Erkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, sondern auch alle Präventionsmaßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit (nach Arbeitschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 1 und 2).

Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitsschutzgesetz und zur Arbeitssicherheit? Wir wissen was zu beachten ist und sind diesbezüglich immer auf dem neuesten Stand!

Arbeitsschutzvorschriften im Zuge der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes richten sich vor allem an den Unternehmer. Er muss Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten, dass die Beschäftigten gegen jegliche Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

Um zu überprüfen, ob die Arbeitsstätte und die betriebenen Anlagen sowie die eingesetzten Arbeitsmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ist eine unternehmensspezifische Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit durchzuführen. Dies ist Aufgabe des Unternehmers. Er kann diese Verpflichtung jedoch auch an fachkundige interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister delegieren. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Gefährdungsbeurteilungen psychischer und physischer Belastungen richtig umsetzen? Wir setzen auf validierte Methoden, kostengünstig und effizient!

Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung werden alle Gefährdungsfaktoren analysiert (objekt– und arbeitsablaufbezogen), die zu einer Gefährdung der Arbeitssicherheit oder des Gesundheitsschutzes führen könnten. Aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und der zu erwartenden Schadensschwere (Verletzung, Unfall) wird anschließend die Handlungsnotwendigkeit zu weiteren Schutzmaßnahmen für den Unternehmer/für den Betrieb abgeleitet.

Bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen sollte der Unternehmer stets beachten, dass die direkten und indirekten Kosten, die durch einen Arbeitsunfall verursacht werden, den Aufwand für Präventionsmaßnahmen zur Arbeitssicherheit bei weitem überwiegen können.

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Die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz sollten einer klaren Hierarchie folgen: so sind technische Maßnahmen stets organisatorischen und persönlichen Maßnahmen vorzuziehen. Die regelmäßige Einberufung des Arbeitsschutzausschusses nach Arbeitssicherheitsgesetz § 11 (ASiG) ist beispielsweise eine organisatorische Arbeitsschutzmaßnahme die als Forum dem betrieblichen Gesundheitsschutz dient.

Zu den persönlichen Maßnahmen zählt insbesondere die persönliche Schutzausrüstung (PSA). Darunter fallen z.B. Arbeitsschutzbrillen, Arbeitsschutzschuhe und sonstige Arbeitsschutzbekleidung.

Da alle Maßnahmen, die dem betrieblichen Gesundheitsschutz dienen monetäre Auswirkungen haben und in die Arbeitsprozesse eingreifen, ist der Arbeitsschutz "Chefsache" und fest in der Unternehmenspolitik zu verankern.

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Über das Mitbestimmungsrecht nach Betriebsverfassungsgesetz § 87 (1) Nr. 7 (BetrVG) ist die Mitarbeitervertretung bei Arbeitsschutzmaßnahmen stets zu integrieren. Hier spielt der Arbeitsschutzausschuss eine wesentliche Rolle in der Kommunikation und Einbindung der Mitarbeiter in unternehmensweite Maßnahmen.

Allgemein bleibt es dem Unternehmer überlassen, seine Aufgaben an Dienstleister oder verantwortungsbewusste Mitarbeiter zu delegieren. Wertschöpfung durch Wertschätzung ist unser Credo und bereits seit Jahren ein erfolgreiches Konzept zur Etablierung einer leistungsorientierten und motivierten Unternehmenskultur. Und genau hier setzen wir an.

Sie möchten den Arbeitsschutz delegieren? Bei uns erhalten Sie Maßkonfektion - individuell und umfassend aus einer Hand!

Als zentraler Ansprechpartner für den gesamten Bereich der Arbeitssicherheit, des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin von der Planung bis zur Umsetzung ist es uns ein Anliegen, unsere Kunden individuell, umfassend und aus einer Hand zu betreuen – stets auf dem neuesten Stand konfrontieren wir Sie nicht mit umfangreichen Gesetzestexten und Paragraphen, sondern filtern die für Sie wesentlichen Informationen heraus. Am Arbeitsalltag orientierend liefern wir vorschriftenkonforme und inhaltlich relevante Lösungsvorschläge und achten auf verständliche Formulierung und Praxisrelevanz. Deshalb setzen wir ausschließlich praxiserfahrene Spezialisten ein, die ihr Wissen anschaulich, verständlich und umsetzbar an Sie weitergeben.

Gerne informieren wir Sie ausführlich über unsere Leistungen, beantworten Ihre Fragen oder erarbeiten ein individuelles Konzept für Ihr Unternehmen!