Brandschutzpflichten

„Alle 2 Sekunden bricht irgendwo in Deutschland ein Feuer aus. Allein in Unternehmen kommt es jedes Jahr zu rund 200 Bränden, die als Großschadensereignis gelten“

Neben der Tatsachen, dass wohl jeder – privat oder im Unternehmen, gerne auf den finanziellen Schaden eines Großbrandes verzichten würde, sollten wir in diesem Zusammenhang natürlich auch an die Sicherheit der Mitarbeiter denken:

Sind Ihre unternehmensweiten Brandschutzvorkehrungen geprüft und aktuell? Entsprechen Sie den aktuellen Standards? Und ist die Brandschutzübung eigentlich verpflichtend?

Wir haben eine kleine Übersicht über die Pflichten im Zusammenhang mit dem Brandschutz für Sie zusammengestellt:

  • § 10 des Arbeitsschutzgesetzes beinhaltet notwendige Unterweisungen, Brandschutzübungen sowie Räumungs- und Evakuierungsübungen. Hierbei sieht das Gesetz den Arbeitgeber in der Pflicht, alle Vorkehrungen zu treffen, die für die erste Hilfe, die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
  • § 13 der Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass Maßnahmen für den Notfall festgelegt sein müssen, sowie dass eine Pflicht zur regelmäßigen Durchführung von Sicherheitsübungen besteht.

Es empfiehlt sich sehr Übungen für den Ernstfall eines Feuerausbruches vorab durchzuführen, da im realen Brandfall Chaos ausbrechen kann und Evakuierungsanweisungen dann eventuell untergehen.

Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie hier.

Quelle: Safety Xperts  - Arbeitssicherheit aktuell

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